Voraussetzung laut Prüfungsordnung

Art der Prüfung Kürzel

Art der

Feststellung

Voraussetzungen

Hunde mind.

Anzahl

mind. Alter

des Hundes

Schussfestigkeit Schf. Nachweis -- 1 6 Monate
Spurlaut SP Prüfung Schf 3 6 Monate

Anlagenprüfung

ober der Erde

APoE Prüfung Schf 3 9 Monate

Anlagenprüfung

unter der Erde

APuE Prüfung Schf 3 9 Monate
Wasserarbeitsprüfung WA Prüfung Schf 3 9 Monate

 Jagdliche Eignung im

Bau

JE Nachweis Schf 1 12 Monate

Prüfung ober der 

Erde

PoE Prüfung Schf, APoE, SP 4 12 Monate

Vollgebrauchsprüfung

VGP Prüfung Schf, APoE, SP, JE 4 12 Monate

 

 

Nachweis der jagdlichen Eignung - JE

  • Dachshunde erbringen den Nachweis der jagdlichen Eignung im Bau auf wehrhaftes Raubwild
  • der Nachweis wird im Rahmen der Jagdausübung erbracht
  • Teilnahme nur mit gültiger Jagdkarte
  • ist eine Voraussetzung für den Antritt zur Vollgebrauchsprüfung
  • der Nachweis kann ab einem Alter von 12 Monaten erbracht werden
  • der Nachweis wird von zwei Leistungsrichtern abgenommen
  • es ist keine Prüfung sondern ein Nachweis - daher gibt es für diese Prüfung kein CACIT
  • bei der JE soll der Dachshund seine Verwendbarkeit der Bodenjagd auf wehrhaftes Wild (Fuchs, Dachs,...) unter Beweis stellen

Vollgebrauchsprüfung

  • Die Vollgebrauchsprüfung besteht aus der Hauptprüfung ober der Erde (PoE) und der jagdlichen Eignung im Bau (JE)
  • Antrittsvoraussetzung sind: Schussfestigkeit, Anlagenprüfung ober der Erde, Spurlautprüfung und der jagdlichen Eignung im Bau
  • Im Rahmen der VGP werden die bereits abgeschlossenen Prüfungen übernommen.
  • Mindestalter 12 Monate
  • Bei einer Internationalen Vollgebrauchsprüfung soll der Hund bereits einen Internationalen Formwert aufweisen um die Anwartschaft für ein CACIT zu erhalten. Formwert von einem Mindestalter ab 15 Monaten und mind. Formwert "sehr gut". Ein Formwert ist nicht zwingend für die Vollgebrauchsprüfung notwendig (keine CACIT Vergabe möglich)

Bodenjagdnachweis

  • Der Bodenjagdnachweis wird im Rahmen einer Baujagd erbracht.
  • Beim Bodenjagdnachweis wird dem Dachshund seine Verwendbarkeit bei der Baujagd (Bodenjagd) auf wehrhaftes Raubwild bestätigt.
  • Der Bodenjagdnachweis kann an jedem Bau erbracht werden
  • zur Beurteilung der Arbeit ist ein vom ÖDHK anerkannter Leistungsrichter und zwei mit der Bodenjagd vertraute Jagdscheininhaber als Zeugen heranzuziehen

Übergangsbestimmung

  • Jene Hunde die vor Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung eine BJ/NB erfolgreich absolviert haben, können diese in die VGP übernehmen.

Die neue Prüfungsordnung des ÖDHK ist in der Geschäftsstelle des ÖDHK erhältlich!

Beitrittserklärung

zum

 Österreichischen Dachshundeklub

 

Sektion Oberösterreich


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IBAN: AT95 3406 8000 0020 7738